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Veröffentlicht amRVH-WEB ist eine eingetragende Marke beim Deutschen Patentamt unter RegNr: 30 2020 206 109
RVH-WEB ist eine eingetragende Marke beim Deutschen Patentamt unter RegNr: 30 2020 206 109
Der BGH hat in seinem Urteil vom 28.05.2020 entschieden was eigentlich alle nach den Vorinstanzen und den Aussagen des EuGH schon wussten: Eine Einwilligung beispielsweise für Cookies muss aktiv vom Nutzer ausgehen. Ein bloßes „Surfen Sie ruhig weiter“ Banner genügt nicht. Auch eine schon ausgewählte Checkbox ist nicht erlaubt. Der Nutzer muss selbst aktiv zustimmen.
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Ralf van Haaren
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Am 25. Mai 2018 ist die neue DSGVO direkt anwendbar. Sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen bringt sie viele Änderungen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage mit sich. Unternehmen haben nicht mehr viel Zeit, um die vielen Neuerungen im Vergleich zum bisherigen BDSG umzusetzen. Es ist jedoch wichtig, sich bereits jetzt damit auseinanderzusetzen und sich beraten zu lassen. Denn für die verspätete Umsetzung der neuen Vorgaben drohen hohe Bußgelder.
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